Renovate Media GbR
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Renovate Media GbR, Wilhelm-Holzmeier-Straße 12, 28277 Bremen (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Agentur“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt). (2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. (3) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen zur Auftrags- und Mitarbeitergewinnung sowie digitalen Sichtbarkeit für Handwerksbetriebe. Dies umfasst insbesondere Online-Marketing (Performance Marketing), Webentwicklung (Landingpages/Funnel) sowie Content-Produktion (Foto/Video). (4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsumfang und Vertragsschluss
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Ziel der Maßnahmen ist in der Regel die Generierung von qualifizierten Anfragen (Leads) oder Bewerbungen für den Handwerksbetrieb des Kunden. (2) Soweit im Angebot die Erstellung von Landingpages oder Funnels vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer die technische und inhaltliche Umsetzung nach aktuellen Standards. (3) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. den Abschluss einer festen Anzahl von Bauverträgen oder eine garantierte Anzahl an Anfragen), da dies von Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (Marktlage, Saison, Angebotspreise des Kunden). (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Verbindlichkeiten Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen.
§ 3 Vergütung, Mindestpauschale und Werbebudget
(1) Vergütung (Agenturhonorar): Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sofern eine Kopplung an die Höhe des Werbebudgets vereinbart ist (z. B. 1:1-Verhältnis), beträgt die monatliche Mindestvergütung jedoch 1.000,00 € (Mindestpauschale). Diese Pauschale ist unabhängig davon in voller Höhe fällig, auch wenn das tatsächliche Werbebudget des Kunden in einem Monat unter 1.000,00 € liegt oder keine Werbekosten anfallen. (2) Werbebudget (Ad-Spend): a) Das Werbebudget ist kein Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers. b) Direktzahlung (Bevorzugt): Die Zahlung der Werbekosten an Plattformbetreiber (z. B. Meta, Google) erfolgt durch den Kunden direkt über dessen hinterlegtes Zahlungsmittel. c) Durchlaufender Posten: Sofern vereinbart wird, dass der Auftragnehmer das Werbebudget verwaltet, stellt der Auftragnehmer dieses dem Kunden gesondert in Rechnung. Diese Gelder werden treuhänderisch als durchlaufender Posten verwaltet und im Namen und auf Rechnung des Kunden an die Werbeplattformen weitergeleitet. (3) Fälligkeit: Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kampagnen unverzüglich zu pausieren.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
(1) Soweit im Angebot nicht anders geregelt, wird der Vertrag für eine Erstlaufzeit von 6 Monaten geschlossen. (2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. (3) Während der vereinbarten festen Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ist ausreichend).
§ 5 Content-Produktion
(Baustellen- und Betriebsdrehs) (1) Soweit vertraglich vereinbart (z. B. Videodrehs pro Jahr), stimmt der Auftragnehmer die Termine rechtzeitig mit dem Kunden ab. (2) Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin den Zugang zu den Räumlichkeiten, Baustellen und den relevanten Personen sicherzustellen sowie ggf. notwendige Genehmigungen (z. B. von Bauherren) einzuholen. (3) Sagt der Kunde einen vereinbarten Drehtermin weniger als 48 Stunden vor Beginn ab oder kann der Termin aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht stattfinden, verfällt der Anspruch auf diesen Termin. Der Auftragnehmer behält sich vor, entstandene Ausfallkosten in Rechnung zu stellen. Ersatztermine sind in diesem Fall gesondert zu vergüten.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder von Referenzprojekten, Logos) zeitnah und in digitaler Form zur Verfügung. (2) Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung aller dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
§ 7 Haftung und Gewährleistung im Online-Marketing
(1) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Anbieter von Werbeplattformen (Google, Meta, TikTok etc.) ihre Richtlinien und Algorithmen jederzeit ändern können. Für eine daraus resultierende Einschränkung der Sichtbarkeit, Sperrung von Werbekonten oder Ablehnung von Anzeigen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern ihn kein Verschulden trifft. (2) Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden freigegebenen fachlichen Angaben zu dessen Handwerksleistungen. (3) Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 8 Nutzungsrechte und Referenznennung
(1) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten finalen Arbeitsergebnissen (Landingpage, Creatives) ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit. (2) Renovate Media GbR ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Leistungen (z. B. Screenshots der Funnels, anonymisierte Ergebnisse) sowie dessen Logo und Firmennamen als Referenz zur Eigenwerbung (z. B. auf der Website, Social Media oder in Verkaufsunterlagen) zu nutzen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der GbR (Bremen). (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.